05.02.2024 Infos zum Fernsehempfang

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Medienmeldungen über den Wegfall des Betriebskostenprivilegs für Kabelfernsehen zum 30.06.2024 verunsichern aktuell zahlreiche Mieter. Hintergrund ist, dass bisher für Vermieter die Möglichkeit bestand, einen Sammelvertrag für alle Wohnungen abzuschließen und die Gebühren für den Kabelanschluss in einer Mietwohnung als Betriebskosten abzurechnen. Die Wohnungsbaugesellschaft Plauen mbH (WbG) hat davon nicht Gebrauch gemacht und gibt in diesem Zusammenhang Entwarnung für ihre Mieter. WbG-Mieter können seit jeher je nach Bedarf ihren eigenen separaten Vertrag mit dem Kabelanbieter abschließen.

Damit sind die Mieter der WbG vom Wegfall dieses Betriebskostenprivilegs nicht betroffen. Der Fernsehempfang ist auch über den 30.06.2024 hinaus gesichert und die Mieter müssen keinen neuen Vertrag abschließen. Werden Mieter von Werbenden kontaktiert, können sie sich darauf berufen und diese abweisen.

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